Beschreibung: | Es gilt im Waldbereich das Bundesforstgesetz §33, dieses untermauert die generelle Wegefreiheit im Wald, unabhängig vom Besitzer. Sperren dürfen wegen sog. "Wildtier"-Fütterungen, Forstarbeiten oder anderen Gründen ausgesprochen werden, sie alle brauchen aber folgende Angaben: - Dauer absolut (Kalendertag),
- Dauer unter Tags und ggf. in der Woche,
- Referenz des Besitzers oder einer Behörde,
- Bei Wegsperren: Angabe von Alternativen.
Im gegebenen Fall ist fast alles richtig, aber es fehlt die Dauer absolut, statt Besitzer/Behörde scheint das Bauunternehmen auf und es ist absolut nicht klar für welchen Bereich das Verbot gilt. Netterweise ist aber eine Handynummer des ausführenden Baggerfahrers angegeben... So nebenbei fanden am Tag der Besteigung keine Arbeiten statt... |