Wortlaut: "Achtung auf die Jagd! Steineablassen, Lärmen, Schiessen (!) unterlassen! D.u.Oe.Alpen-Verein". Und: "Jagdgebiet, Markierte Wege nicht verlassen, ruhig verhalten. Oe. Alpenverein, Zw. Villach". Anzumerkung dazu: es gilt in Österreich die Wegefreiheit (Bundesforstgesetz §33) und es kann kein generelles Gebot geben am Weg zu bleiben. Ausnahmen sind zeitlich begrenzte, mit Nennung des Veranlassers und räumlich ausgewiesene Zonen für Forstarbeiten oder kleinräumige Futterstellen im Winter (alle halbherzigen Verbotsschilder ohne Nennung dieser drei Daten sind ungültig). Das gilt auch und besonders für Privatgebiete in und über der Waldzone! |