Die alten Lagerhäuser in der Speicherstadt am Wasser strahlen eine gewisse Ruhe aus. Die Speicherstadt in Hamburg ist der grösste auf Eichenpfählen gegründete Lagerhauskomplex der Welt und steht seit 1991 unter Denkmalschutz. Als Baumeister der Speicherstadt gilt der Hamburger Bauingenieur Andreas Meyer. Die Speicherstadt ist heute eine der Länge nach – im Westen die Kehrwiederspitze und Sandtorhöft, im Osten die Ericusspitze – von mehreren Fleeten durchzogene etwa 1,5 Kilometer lange und 200 bis 250 Meter breite Binneninsel der Elbe im nordöstlichen Hamburger Hafen. Zum Baubeginn der Speicherstadt im Freihafen wurden ab 1883 die Häuser auf den Elbinseln Kehrwieder, Brook und Wandrahm abgerissen, die zu einem besonders malerischen Altstadtviertel aus dem 17. und 18. Jahrhundert gehörten, das noch fast vollständig erhalten war. Etwa 20.000 Menschen mussten neue Wohnungen finden, in der Regel ohne staatliche Unterstützung. Der erste Direktor der Hamburger Kunsthalle, Alfred Lichtwark, prägte aus diesem Anlass das Wort von der „Freien und Abrissstadt Hamburg“. Die Kaufleute betrachteten den Bau jedoch als notwendig, nachdem Hamburg sich dem Deutschen Zollverein im Jahre 1888 anschloss. Bis zu diesem Zeitpunkt war ganz Hamburg Zollausschlussgebiet. Um den Hafenbetrieb nicht durch Zölle zu stören, wurde der Bau eines Viertels nötig, das nicht dem deutschen Zollgebiet angehörte, sondern Freihafengebiet war. In dieser Enklave sollte weiterhin das angestammte Privileg der Hamburger Kaufleute gelten, Importgüter zollfrei lagern, veredeln und verarbeiten zu dürfen. Dadurch konnte der Überseehandel zollfrei abgewickelt werden. Durch die Zunahme des Containerumschlags und der damit verbundenen Verlagerung der Umschlagplätze sowie automatisierter Lagerverwaltungssysteme, die die Erfassung unverzollter Ware an jedem Ort ermöglichen, wurde der Freihafenstatus der Speicherstadt entbehrlich. Im Jahre 2003 wurde die Freihafengrenze verlegt und zunächst der Bereich Kehrwieder aus dem Freihafengebiet herausgenommen. Seit 2004 liegt das gesamte Gebiet der Speicherstadt außerhalb des Freihafens und ist somit – mit Ausnahme der zahlreichen Teppichlager – zollrechtlich Inland. Die Zollgrenze verläuft jetzt weiter südlich kurz vor den Hamburger Elbbrücken. Diese Verlagerung diente der Vorbereitung für den Aufbau der HafenCity, die auch die historische Speicherstadt umfassen wird. |