Avertissement en texte allemand sur une plaque en aluminium pour les ouvrier du bâtiment concernant les lignes électriques. Il doit dater des années 1930 et était édité par Bag Turgi, une société ayant existé de 1909 à 1998. «In hiesiger Gegend finden sich beinahe überall im Freien und in den Häusern elektrische Leitungen des Elektrizitätswerkes. Bei Arbeiten in der Nähe können leicht Unfälle oder Sachbeschädigungen entstehen; gewisse Leitungen bieten Lebensgefahr. Es wird daher von deren Berührung, sei es mit dem Körper, sei es mit Werkzeugen oder anderen Gegenständen, gewarnt und jeder, welcher Arbeiten in der Nähe solcher Leitungen und Einrichtungen vorzunehmen hat, angewiesen, direkt oder durch den Meister vor Beginn der Arbeiten eine Meldestelle des Elektrizitätswerks zu benachrichtigen, damit ein Angestellter desselben sich auf die betreffende Arbeitsstelle begeben und dort die nötigen Vorsichtsmaßregeln angeben oder Schutzvorkehrungen anordnen kann. Für allfällige Schädigungen wird der Verursacher haftbar erklärt, und es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß wegen der schweren Folgen, welche Schädigungen oder Gefährdungen elektrischer Anlagen haben können, der Schädigende laut Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft werden kann.». |